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Leasing-Glossar

Leasingbegriffe verständlich erklärt.

Das Glossar erklärt zentrale Begriffe rund um gewerbliches Leasing kurz und verständlich. Es ersetzt keine persönliche Beratung, hilft aber bei der ersten Einordnung.

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18 Begriffe

Leasingbegriffe, verständlich erklärt.

Leasingobjekt

Das Wirtschaftsgut, das finanziert und genutzt werden soll, etwa eine Maschine, ein Fahrzeug, Medizintechnik oder ein Roboter.

Leasingrate

Die regelmäßig zu zahlende Rate für die Nutzung des Leasingobjekts. Sie bleibt über die Laufzeit fest, sodass Sie sicher kalkulieren können.

Laufzeit

Der Zeitraum, über den der Leasingvertrag läuft. In der Regel sind es 24 bis 84 Monate, abgestimmt auf Nutzung und wirtschaftliche Lebensdauer des Objekts.

Leasinggeber

Der Vertragspartner, der das Objekt erwirbt und Ihnen zur Nutzung überlässt. Bei einem Leasingvertrag mit GSLease ist das die German SmartLease GmbH.

Leasingnehmer

Das Unternehmen, das das Objekt nutzt und dafür die Leasingrate zahlt. Das sind in der Regel Sie.

Mietkauf

Eine Finanzierungsform, bei der der spätere Erwerb des Objekts im Vordergrund steht. Am Ende der Laufzeit geht das Objekt in Ihr Eigentum über.

Sale-and-lease-back

Sie verkaufen ein bereits vorhandenes Objekt an den Leasinggeber und nutzen es anschließend weiter gegen eine Leasingrate. So setzen Sie gebundenes Kapital frei.

Vollamortisation

Bei dieser Vertragsart decken die Leasingraten die Anschaffungs- und Nebenkosten über die Laufzeit vollständig ab.

Teilamortisation

Hier decken die Raten nur einen Teil der Kosten ab. Am Laufzeitende verbleibt ein kalkulierter Restwert, der gesondert geregelt wird.

Restwert

Der kalkulierte Wert eines Objekts am Ende der Laufzeit. Er ist die Grundlage dafür, wie es nach Vertragsende weitergeht.

Andienungsrecht

Das Recht des Leasinggebers, dem Leasingnehmer das Objekt am Laufzeitende zum vereinbarten Restwert anzubieten. Sie als Leasingnehmer haben dann ein Kaufangebot, aber kein Andienungsrecht in die andere Richtung.

Sonderzahlung

Eine einmalige Zahlung zu Vertragsbeginn, die die laufenden Raten senkt. Sie wird individuell vereinbart und ist keine Pflicht.

Bonitätsprüfung

Die Prüfung Ihrer wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor einem verbindlichen Angebot. Ihr Aufwand wird dabei so klein wie möglich gehalten.

Objektversicherung

Die Versicherung des Leasingobjekts gegen Schäden, Diebstahl oder Ausfall. Sie schützt sowohl Ihr Arbeitsmittel als auch die Finanzierung.

Effektiver Jahreszins

Die jährlichen Gesamtkosten einer Finanzierung in Prozent, inklusive aller Nebenkosten. So lassen sich Angebote ehrlich vergleichen.

BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie beaufsichtigt Finanzdienstleistungsinstitute in Deutschland, darunter auch die German SmartLease GmbH.

BDL

Der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen, die Branchenvertretung der Leasingwirtschaft. GSLease ist Mitglied im BDL.

Refinanzierung

Die Finanzierung des Objekts über eine Bank im Hintergrund. Weil GSLease banken- und herstellerunabhängig arbeitet, suchen wir dafür den passenden Partner und sind an kein Haus gebunden.

Noch offene Fragen?

Wir ordnen Ihren Begriff im konkreten Vorhaben ein.